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Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung von Ausländern

Im Kanton Aargau gelten folgende Einbürgerungsvoraussetzungen für die Einbürgerung von Ausländern:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt, wobei der tatsächliche Aufenthalt mindestens 6 Jahre zu betragen hat)
  • 5 Jahre Aufenthalt im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen wohnhaft in Habsburg vor Einreichung des Gesuchs
  • Erfolgreiche Integration in der Schweiz
  • Ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse  

Das Gesuchsformular zur ordentlichen Einbürgerung sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.

Dienstleistung

Erleichterte Einbürgerung von Ausländern

Das Staatssekretariat für Migration SEM ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides verantwortlich. Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss auf dem offiziellen Formular beim Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, eingereicht werden. Ebenfalls sind Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) an das Staatssekretariat für Migration SEM zu richten.

Dienstleistung


Einbürgerung von Schweizern in das Kantons- oder Gemeindebürgerrecht

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht stellen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz von insgesamt 3 Jahren in derselben Gemeinde, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs. Die Einbürgerung wird vom Gemeinderat beschlossen.

Die Gesuchsformulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Dienstleistung

Einbürgerung von Schweizern: Kantonale Informationen