Adressauskunft
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- CHF 20.00
- Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
Es werden keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und Firmen erteilt.