Erbbescheinigung
Die Erbbescheinigung ist häufig unabdingbar, um über die Hinterlassenschaft einer verstorbenen Person verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum geht. Die Erbbescheinigung ist beim Bezirksgerichtspräsidium am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zu bestellen.
Bezirksgericht Brugg
Untere Hofstatt 4
5201 Brugg
Tel. 056 462 30 50
Fax 056 462 30 58