Erbenverzeichnis
Das Erbenverzeichnis zeigt die gesetzlichen Erben der verstorbenen Persona auf, ohne Rücksicht auf allfällige Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge usw.). Es wird gestützt auf zivilstandsamtliche Dokumente (bei ausländischen Staatsangehörigen auf amtliche Dokumente und eidesstattliche Erklärungen der Angehörigen) erstellt.
Das Erbenverzeichnis kann telefonisch, schriftlich oder am Schalter der Gemeindekanzlei bestellt werden.