Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau
Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Das Risiko von Wald- und Flurbränden im ganzen Kantonsgebiet ist daher sehr gross.
Aus diesem Grund erlässt das Departement Gesundheit und Soziales gestützt auf das Brandschutzgesetz per 28. Juli 2026, 12.00 Uhr ein absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot (Gefahrenstufe 5 von 5) auf dem gesamten Kantonsgebiet. Es bleibt bis auf Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
- Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
- Kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und ähnliches).
- Keine brennbaren Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet.
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten tragen Sie dazu bei, Brände zu verhinden. Vielen Dank.
Kanton Aargau, Merkblatt absolutes Feuerverbot, Gefahrenstufe 5
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis für diesen sicherheitsrelevanten Entscheid und wünschen allen eine schöne restliche Sommerzeit und einen feierlichen Bundesfeiertag
